Die Redefreiheit vor Informationsmanipulation schützen
Kate Jones ist Forscherin und Beraterin zu Menschenrechten und neuen Technologien. Sie hat zahlreiche Beiträge zu den Themen Desinformation und Menschenrechte, Technologiepolitik und künstliche Intelligenz verfasst und ist assoziierte Forscherin bei Chatham House. Zuvor war sie mehrere Jahre als Juristin und Diplomatin im britischen Außenministerium tätig, wo sie in London, Genf und Straßburg arbeitete und sich vor allem mit internationalen Gesetzen zu den Menschenrechten befasste.
In diesem Interview mit Kate Jones sprechen wir über Aspekte der Meinungsfreiheit, Desinformation und Manipulation. Welche „Spielregeln“ sollten Regierungen bei der Durchführung von Informationskampagnen befolgen? Wir befassen uns ebenso mit den Versuchen, bösartige Informationsmaßnahmen hinter der Behauptung der freien Meinungsäußerung zu verbergen, und mit dem jüngsten Gerichtsurteil im Fall RT Frankreich gegen den Europäischen Rat.
Wie empfinden Sie das Gleichgewicht zwischen der Wahrung der Meinungs- und Medienfreiheit und dem Schutz unserer Gesellschaften vor Informationsmanipulation oder anderen bösartigen Aktivitäten, die darauf abzielen, die Gesellschaften zu untergraben?
Kate Jones (KJ): Halten wir es klar fest. Das Recht auf freie Meinungsäußerung bedeutet nicht, dass es Regierungen freisteht, gezielte Desinformations- und Manipulationskampagnen durchzuführen, sei es gegen die eigene Bevölkerung oder international. Es bedeutet ebenfalls nicht, dass Regierungen machtlos sind, ihre eigene Bevölkerung vor bewussten Desinformationskampagnen ausländischer Regime zu schützen.
Das Recht auf freie Meinungsäußerung ist von entscheidender Bedeutung und schützt unbestreitbar nicht nur wahre Informationen. Die Meinungsfreiheit schützt die Äußerung aller Arten von Informationen und Ideen, unabhängig davon, ob es sich um Tatsachen oder Meinungen, Wahrheiten oder Unwahrheiten, Ernsthaftigkeit oder Satire handelt. Das Recht auf freie Meinungsäußerung erlaubt es jeder Person, zu sagen, was sie will, mit Ausnahme enger strafrechtlicher Ausnahmen.
Doch die Meinungsfreiheit schützt nicht vor Manipulationstechniken. Das sind wir aus anderen Zusammenhängen gewohnt: Wir akzeptieren zum Beispiel, dass falsche Angaben einen Vertrag nichtig machen und dass gefälschte Produktbewertungen keine akzeptablen Marketinginstrumente darstellen.
Gegen eine Manipulationskampagne, die darauf abzielt, die Gesellschaft zu untergraben, kann vorgegangen werden, wenn sie die nationale Sicherheit oder die öffentliche Ordnung stört. Entscheidend ist die störende Absicht, und nicht, ob das verwendete Material wahr oder falsch ist. Das Recht auf freie Meinungsäußerung kann zu bestimmten Zwecken eingeschränkt werden, u. a. zum Schutz der nationalen Sicherheit oder der öffentlichen Ordnung, vorausgesetzt, die Einschränkungen sind rechtmäßig, notwendig und stehen in einem angemessenen Verhältnis zu den verfolgten Zielen. Dies bildet die Grundlage, auf der der Europäische Gerichtshof urteilte, die derzeitigen europäischen Sanktionen gegen RT seien mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung vereinbar.
Die Quelle der Desinformation ist ebenfalls von Bedeutung. Regierungen tragen eine Verantwortung für Informationen, die normale Bürgerinnen und Bürger nicht haben, denn die Menschen verlassen sich auf das, was sie sagen. Die Freiheit der Informationssuche, die mit der Meinungsfreiheit einhergeht, bringt es mit sich, dass die Regierungen dafür verantwortlich sind, Informationen von öffentlichem Interesse proaktiv in den öffentlichen Bereich zu bringen und verschiedene Informationsquellen zu fördern. Diese Verantwortung wird heute immer wichtiger, da es für einzelne Menschen so schwer sein kann, zu erkennen, was wahr und was falsch ist. Die Umkehrung dieser Verantwortung besteht darin, dass Regierungen und ihre Vertreterinnen und Vertreter keine Desinformation erstellen oder fördern sollten.
Wie wurde das Gleichgewicht zwischen Meinungsfreiheit und Desinformation vor dem Aufkommen der sozialen Medien gehandhabt?
KJ: Desinformation gibt es schon seit Jahrhunderten. Propaganda war nach dem Zweiten Weltkrieg ein wichtiges Thema. Tatsächlich wurde sie nach der Atombombe als zweitgrößte Bedrohung für den Weltfrieden und die Sicherheit angesehen. Zu dieser Zeit konzentrierte sich die Aufmerksamkeit auf die Radiopropaganda, da Radiogeräte seit kurzem weit verbreitet waren, wodurch eine große Anzahl von Menschen Informationen direkt und in Echtzeit aus dem Ausland empfangen konnte.
Die Verfasserinnen und Verfasser der wichtigsten Menschenrechtsinstrumente sahen ein erhebliches Risiko darin, dass Desinformationskampagnen ausländischer Regierungen zu gesellschaftlichen Unruhen führen und Regierungen destabilisieren könnten. René Cassin, der als französischer Delegierter an den Verhandlungen über den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte teilnahm, bezeichnete die Propaganda als ein „bösartiges Phänomen, … [eine] geistige Konditionierung und geistige Vergewaltigung der Massen“. Es herrschte die Meinung vor, dass das Recht auf freie Meinungsäußerung nicht mit dem Risiko einhergehen sollte, unbegrenzter Propaganda und Desinformation ausgesetzt zu sein.
Gleichzeitig gab es aber auch starke Argumente dafür, dass die Propaganda durch freiwillige Maßnahmen und den „Marktplatz der Ideen“ bekämpft werden sollte, womit extremere Vorschläge nicht akzeptiert wurden. So wurde beispielsweise der Vorschlag der UdSSR, den Entwurf der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte durch ein Verbot von „kriegshetzerischen und faschistischen Äußerungen“ zu ergänzen, mit 41 gegen 6 Stimmen bei 9 Enthaltungen abgelehnt. Letztendlich verbietet der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte „Propaganda für den Krieg“ sowie das Eintreten für Hass, der eine Aufstachelung zu Diskriminierung, Feindseligkeit oder Gewalt darstellt. Die genauen Parameter dieser Verbote sind seit langem umstritten.
Der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte ist ein Vertrag der Vereinten Nationen, in dem sich die Regierungen verpflichten, die Bürgerrechte und Grundfreiheiten zu schützen – vom Recht auf Leben und auf Freiheit von Folter bis hin zur Meinungs- und Vereinigungsfreiheit. Viele seiner Bestimmungen ähneln der Europäischen Menschenrechtskonvention, aber er steht allen Staaten der Vereinten Nationen zum Beitritt offen und nicht nur den 46 Ländern, die Mitglied des Europarates sind.
Nichtsdestotrotz wurden Propaganda und Desinformation zu den wichtigsten Waffen des Kalten Krieges. Einige der jüngsten Desinformationskampagnen scheinen auf Taktiken zurückzugreifen, die in den 1950er Jahren aufkamen. Wie einige Kampagnen aus den 1950er Jahren stützten sich die Kampagnen der russischen „Internet Research Agency“ gegen die US-Präsidentschaftswahlen 2015/16 auf die Überflutung des Informationsumfelds mit einer sehr großen Anzahl an Nachrichten und Anzeigen, die Verschleierung der Herkunft der Nachrichten und die Nutzung lokaler Proxys für ihre Verbreitung sowie die Nachahmung echter Publikationen, um ihren Botschaften den Anschein von Authentizität zu verleihen.
Wie sollte ein menschenrechtsbasierter Ansatz zur Bekämpfung von Desinformation aussehen?
KJ: Ein auf den Menschenrechten beruhender Ansatz sollte sowohl der freien Meinungsäußerung als auch der Gedanken- und Meinungsfreiheit Vorrang einräumen: Er sollte den Menschen die Möglichkeit geben, sich frei zu äußern und Zugang zu einer Reihe unterschiedlicher Informationsquellen zu erhalten, damit sie sich frei von Manipulationen eine eigene Meinung bilden können. Es sollte darauf geachtet werden, dass etwaige Beschränkungen der Desinformation den Regierungen oder mächtigen privaten Einrichtungen kein grünes Licht dafür geben, unbegrenzte Kontrolle darüber auszuüben, was die Menschen sagen oder was sie hören können. Dieses Risiko kann durch die Einbeziehung unabhängiger Regulierungsbehörden mit einem Mandat zum Schutz der Menschenrechte gemindert werden.
Ein menschenrechtsbasierter Ansatz umfasst mehrere Dimensionen. In vielen dieser Bereiche ist die EU Vorreiter. Medien- und Digitalkompetenz für alle, von Kindern bis hin zu älteren Menschen, ist wichtig, damit sich alle Personen in der Informationsumgebung zurechtfinden können. Und es ist von entscheidender Bedeutung, unabhängige, pluralistische und angemessen finanzierte Medien zu unterstützen, damit jeder Zugang zu zuverlässigen, unabhängigen Informationsquellen hat. Die Entlarvung von Desinformation und die Kennzeichnung fragwürdiger Informationen sind ebenfalls wichtige Bestandteile des Puzzles. Inzwischen sind viele hervorragende Beispiele für Instrumente zur Berichterstattung über Desinformation und Initiativen zur Faktenprüfung auf der ganzen Welt vorhanden.
Es ist zwar sehr wichtig, dass Einzelpersonen über die Instrumente und Mittel verfügen, auf eine Reihe von Informationen zuzugreifen, aber das reicht nicht aus, um sich gegen gezielte Manipulationskampagnen von Mächten zu schützen, die die nationale Sicherheit oder die öffentliche Ordnung untergraben wollen. Regierungen und soziale Medien können mehr tun, um ein freies und pluralistisches Informationsumfeld zu schützen und zu erhalten.
Erstens steht es den Regierungen frei, absichtliche Manipulationen durch ausländische Mächte zu verbieten oder zu sanktionieren, vorausgesetzt, das Verbot ist streng auf das beschränkt, was zum Schutz der nationalen Sicherheit und der öffentlichen Ordnung erforderlich ist. Der von der britischen Regierung vorgeschlagene Straftatbestand der ausländischen Einmischung stellt ein interessantes Beispiel dar. Dieser neue, sorgfältig formulierte Straftatbestand würde die vorsätzliche Manipulation der Art und Weise, wie eine Person ihre öffentlichen Funktionen ausübt oder an politischen Prozessen teilnimmt, unter Strafe stellen, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind. Die erste Bedingung ist, dass die Manipulation entweder die Begehung einer Straftat oder eine Nötigungs- oder Täuschungshandlung beinhaltet, und die zweite, dass die Manipulation von einer Person durchgeführt wird, die mit einer ausländischen Macht verbunden ist oder die Absicht hat, diese zu begünstigen. Was die Sanktionen betrifft, so unterhält das US-Finanzministerium eine Sanktionsregelung als Reaktion auf eine ausländische Einmischung in US-Wahlen.
Zweitens können Regierungen bestimmte Fälle von Desinformationskampagnen verbieten, die die nationale Sicherheit oder die öffentliche Ordnung beeinträchtigen, wie die EU-Sanktionen gegen RT, Sputnik und drei andere von der russischen Regierung kontrollierte Sender, vorausgesetzt, diese Verbote stehen im Einklang mit dem Gesetz und sind unter allen Umständen notwendig und verhältnismäßig.
Drittens können Regierungen und soziale Medien dagegen vorgehen, wie Plattformen als Kanäle für Manipulationen genutzt werden, indem sie Muster manipulativen Verhaltens erkennen und unterbrechen. Wir haben festgestellt, dass sich das Design von Plattformen oft für Desinformationskampagnen eignet und dass Plattformen seit 2017 verschiedene Schritte zur Bekämpfung von Desinformation unternommen haben, wie z. B. der Kampf von Facebook gegen koordiniertes unauthentisches Verhalten und der Kampf von Twitter gegen Plattform-Manipulation. Es ist noch mehr zu tun. Neue Rechtsvorschriften und politische Maßnahmen zwingen die Plattformen allmählich, ihre Bemühungen zu verstärken, darunter der überarbeitete EU-Verhaltenskodex für Desinformation und die Absicht der britischen Regierung, den neuen Straftatbestand der ausländischen Einmischung als vorrangiges Vergehen im Gesetz zur Online-Sicherheit festzuhalten (was bedeutet, dass Plattformen die Pflicht haben werden, angemessene Systeme und Prozesse zu verwenden, um die Gefährdung von Einzelpersonen durch ausländische Störungen zu minimieren).
Wo liegt die Grenze zwischen legitimen Kommunikationskampagnen und illegitimen Desinformationskampagnen oder -operationen?
KJ: Es besteht ein himmelweiter Unterschied zwischen Kampagnen, die darauf abzielen, den Menschen Fakten und eine Vielfalt von Standpunkten zu vermitteln, und Kampagnen, die darauf abzielen, den Menschen ein verzerrtes Weltbild darzulegen oder in Richtung Krieg und Gewalt zu manipulieren. Die Grenzen der rechtmäßigen Tätigkeit im Bereich der Informationsoperationen sind jedoch noch nicht eindeutig festgelegt oder international vereinbart worden. Diese Zweideutigkeit spielt denjenigen in die Hände, die versuchen, die öffentliche Meinung durch Desinformation zu manipulieren: Sie erschwert eine wirksame Reaktion auf unrechtmäßige Aktivitäten und bietet Raum für unbegründete Vergleiche und den Vorwurf der Heuchelei.
Es wäre hilfreich, die Grenzen zwischen legitimen Informationsoperationen einerseits und illegitimen Desinformations- und Manipulationskampagnen andererseits zu klären. Dies ist kein einfaches Unterfangen, unter anderem deshalb, weil Informationsoperationen eine Vielzahl von Formen annehmen und sich über Zeiten des Friedens und bewaffneter Konflikte erstrecken, für die unterschiedliche Rechtssysteme gelten. Aber es ist wichtig: Die Festlegung vereinbarter Parameter für Informationsmaßnahmen würde es leichter machen, einen menschenrechtsbasierten Ansatz bei der Bekämpfung von Manipulationskampagnen zu verfolgen.